Die neue bayerische Regierung und ihre Bedeutung für die Asylpolitik

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von Agnes Andrae

Nach fünf Jahren Alleinregierung der CSU wurde im Oktober 2018 die Koalition zwischen CSU und Freien Wählern beschlossen. Die leise Hoffnung nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse, mit der Koalition könnte sich die Asylpolitik in Bayern verbessern, wurde spätestens mit dem Koalitionsvertrag erstickt. Dabei hatten sich die Freien Wähler im Wahlkampf noch zu einigen asylrelevanten Themen zugänglich geäußert:

So haben sie Abschiebungen nach Afghanistan verneint: „Abschiebungen dürfen nur in solche Länder erfolgen, in denen es die Sicherheitslage zulässt. Gegenwärtig verschärft sich die Situation in Afghanistan, beispielsweise mit Blick auf die Zunahme ziviler Opfer durch die weiterhin bestehenden Konflikte zwischen der Regierung in Kabul und der Taliban.“ (1)

Auch der Kurs der damaligen CSU-Regierung beim Arbeitsmarktzugang wurde kritisch gesehen:

„Wir FREIE WÄHLER sind der Auffassung, dass der Weg der Staatsregierung in Form von Arbeitsverboten der falsche ist.“ (1)

Die Anker-Zentren wurden im Wahlkampf von den Freien Wählern abgelehnt:

„Neben einer Bayerischen Grenzpolizei und einem Landesamt für Asyl Abschiebung sollen sogenannte Ankerzentren eingeführt werden. Das ist nicht nur Etikettenschwindel, sondern in höchstem Maße kontraproduktiv. Ankerzentren sind im Endeffekt nichts anderes als ein Eingeständnis nicht funktionierender Verfahrensabläufe. Wir FREIE WÄHLER befürchten, dass viele Flüchtlinge dort über Monate und Jahre untergebracht sein werden, da ihr Status nicht geklärt werden kann. Dies wird zu Frust, Aggressionen und sozialen Verwerfungen bei den Flüchtlingen führen und eine erhebliche Mehrbelastung von Polizei, Einsatzkräften und einheimischer Bevölkerung bedingen. Für uns steht fest, dass auch in diesen Ankerzentren ein angemessener Rechtsbeistand gewährt sein muss, alles andere würde unserem Rechtsstaat Hohn sprechen. Die Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen in lagerartigen Ankerzentren lehnen wir FREIE WÄHLER ab. Hier soll vielmehr das Prinzip der dezentralen Unterbringung zur Anwendung kommen.“ (1)

Im Koalitionsvertrag, der Anfang November 2018 beschlossen wurde, finden sich diese Aussagen jedoch nicht wieder. Zu Abschiebungen nach Afghanistan äußern sich beide Parteien nicht, jedoch wird deutlich, dass an einer konsequenten Abschiebepolitik festgehalten wird:

„Bayern bleibt Vorreiter bei Rückführungen. Wir werden einerseits Rückkehrhilfen intensivieren, andererseits bei nicht bleibeberechtigten und straffälligen Personen auch weiterhin konsequent abschieben.(...) Wir setzen auf konsequente Abschiebungen, wenn rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber Bayern nicht freiwillig verlassen. Dafür haben wir weitere Abschiebehaftplätze geschaffen und werden in Passau und Hof weitere  Abschiebungshafteinrichtungen bauen. Zudem führen wir eigene Abschiebeflüge durch und prüfen ein größeres bayerisches Engagement in den Herkunftsländern, um Rückführungen zu erreichen und human zu begleiten.“ (2)

Der Zugang zum Arbeitsmarkt soll nicht verbessert werden, lediglich die 3+2-Regelung, die in Bayern aber kaum zur Anwendung kommt, wird erwähnt:

„Die Balance zwischen Humanität und Realismus wollen wir insofern halten, indem wir die 3+2-Regelung noch offensiver anwenden werden, auch um die Potentiale der zu uns gekommenen Menschen nutzbar zu machen.“ (2)

Und an den Anker-Zentren wird nach wie vor festgehalten:

„Insbesondere gewährleisten wir schnelle Verfahren durch die bestehenden ANKER-Zentren und das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen. Wir nutzen die ANKER-Zentren für schnelle Entscheidungen. Im Falle der Bleibeberechtigung soll die Unterbringung möglichst dezentral erfolgen.“ (2)

Weitere Vereinbarungen des Koalitionsvertrages sind: Die Unterbindung der Einreise von Flüchtlingen mit Grenzkontrollen und Ausbau der Schleierfahndung, die vorrangige Versorgung mit Sachleitungen und „bargeldlose Bezahlsysteme“, gemeinnützige Beschäftigung statt vollwertiger Arbeit und zusätzliche Abschiebehaftanstalten in Passau und Hof. Ein „Spurwechsel“ in der Asylpolitik wird ausdrücklich abgelehnt. Der Koalitionsvertrag zeigt, dass die CSU ihre rechtsgewandte Asylpolitik weiterhin mit Billigung der Freien Wähler fortsetzen kann. Eine humanere Asylpolitik in Bayern wird es wohl auch in den nächsten fünf Jahren nicht geben.

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Quellen:

(1) Bayerischer Flüchtlingsrat: Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2018

(2) CSU, Freie Wähler: Koalitionsvertrag